Neuigkeiten von Norbert Brüggemann Immobilien

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

30.11.2016

Brandgefahr in der Weihnachtszeit

Gerade jetzt in der winterlichen Zeit zünden wir häufiger Kerzen an, um uns die dunkle Jahreszeit zu verschönern. Damit sind besonders Adventskränze, Windlichter, Kerzenständer oder Weihnachtsbäume gemeint. Im Gegensatz zum restlichen Jahr steigt die Gefahr in dieser Zeit um bis zu 35 Prozent.


23.11.2016

Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer

Ab 2017 erhöht nun auch Thüringen die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Seitdem der Staat festgelegt hat, dass die Bundesländer den Steuersatz selbst bestimmen können, haben nahezu alle Bundesländer den ursprünglichen Steuersatz von 3,5 Prozent erhöht. Lediglich in Bayern und Sachsen gab es noch keine Erhöhungen.


16.11.2016

Bauspardarlehen: Gebühren sind unzulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Bausparverträgen, die eine Gebühr für die Auszahlung des Bauspardarlehens vorsehen, unwirksam sind.

Hintergrund dieses Beschlusses ist die Klausel, die eine Bausparkasse in ihren Verträgen verwendete. Diese besagte, dass nach Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens eine Darlehensgebühr in Höhe von zwei Prozent der Kreditsumme fällig wird.


09.11.2016

Nebenkosten beim Hauskauf in Deutschland – IW empfiehlt Senkung

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) kam zu dem Ergebnis, dass die Nebenkosten beim Hauskauf in Deutschland mehr als doppelt so hoch wie in den Niederlanden und beinahe viermal so hoch wie in Großbritannien sind. „Ein Immobilienkauf ist gerade für ärmere Familien oft unbezahlbar – auch, weil die Kaufnebenkosten nicht durch Kredite finanziert werden können“, sagt IW-Immobilienökonom Michael Voigtländer.


02.11.2016

Bei Auszug keine Wohnungsgeberbestätigung mehr nötig

Zum 1. November 2016 ist eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft getreten, die Vermieter von der Pflicht befreit, ihren Mietern den Auszug in einer Wohnungsgeberbestätigung bzw. Vermieterbescheinigung zu bestätigen.