03.05.2018
Urteil: Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Urteil: Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. 

Mieter bedroht Nachbarn

Im verhandelten Fall hatte der Mieter lautstark mit seiner Freundin gestritten, sodass diese bei den Nachbarn Schutz suchte. Bis zum Eintreffen der Polizei beschimpfte und bedrohte er sowohl seine Freundin, als auch die Nachbarn. Zudem beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung eine Axt, Kampfmesser und andere gefährliche Gegenstände, die er auch den Nachbarn gezeigt haben soll.

Schutz der Mieter steht im Vordergrund

Zwar verweigerte die Freundin später die Aussage, doch das Gericht empfand die Schilderungen der Nachbarn als glaubhaft. Alle Zeugen vermittelten den Eindruck, dass sie sich von dem Beklagten massiv und nachhaltig beeinträchtigt und bedroht fühlen und darüber hinaus große Angst vor ihm gehabt hätten. Aus diesem Grund müsse dem Vermieter laut Gericht, auch zum Schutz der bedrohten Mieter, die Möglichkeit eröffnet werden, das Mietverhältnis mit dem störenden Mieter durch eine sofortige Kündigung zu beenden. (Amtsgericht München 474 C 18956/16)

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Norbert Brüggemann

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