15.03.2017
Nebenkosten: Jede zweite Abrechnung ist falsch
Der Deutsche Mieterbund (DMB) meldet, dass Nebenkostenabrechnungen weiterhin das Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland bleiben. Nach wie vor sind viele Mieter verunsichert und holen sich im Zweifelsfall professionellen Rat ein. Der DMB prüft jährlich hunderttausende Abrechnungen – jede zweite davon ist falsch, unplausibel oder unvollständig.
Zwingende Mindestangaben
Die folgenden Angaben muss die Betriebskostenabrechnung laut DMB mindestens beinhalten:
- die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht,
- die Benennung des Abrechnungszeitraumes,
- die Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Nebenkostenart,
- die Angaben des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels,
- die Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten sowie
- die Verrechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters.
Betriebskostenabrechnung pünktlich zustellen
Weiterhin muss der Vermieter seinen Mietern die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zustellen. Für Abrechnungen, die später eintreffen, muss der Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten.
Zum besseren Verständnis der Abrechnung hat der DMB die Broschüre „Die zweite Miete“ neu aufgelegt.
Ihr Immobilienmakler
Norbert Brüggemann
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