08.02.2017
Heizkessel: Nach 30 Jahren ist Schluss
Die Energiesparverordnung (EnEV) legt seit 2014 fest: Nach 30 Jahren Betrieb müssen Heizkessel erneuert werden. Demnach müssen Hausbesitzer Heizkessel, die vor 1987 eingebaut wurden, in diesem Jahr austauschen.
Mehr als 1 Million Haushalte betroffen
Nach den Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) sind 2017 mehr als eine Million Haushalte zum Austausch verpflichtet.
Doch der Austausch lohnt sich: Moderne Heizkessel benötigen rund zehn bis 25 Prozent weniger Brennstoff als überholte Modelle. Zudem ist der Stromverbrauch um bis zu 90 Prozent geringer. Bereits nach wenigen Jahren, kann ein Austausch amortisiert sein. Im Besten Fall kommen Vermietern und Eigentümern zudem lokale Zuschüsse zugute.
Nicht jeder Kessel muss getauscht werden
Ausgenommen von dieser Regelung sind Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel – diese dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Ebenfalls ausgenommen sind Eigentümer, die schon länger in Ein- oder Zweifamilienwohnungen leben. Auch Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, in denen der Eigentümer bis zum 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung bewohnt hat, profitieren von dieser Ausnahmeregelung.
Erkundigen Sie sich also unbedingt bei einem Fachmann, ob Sie oder Ihr Vermieter Änderungen vornehmen müssen. Im Zweifelsfall entschädigen jedoch die geringeren laufenden Kosten eine einmalige Investition.
Ihr Immobilienmakler
Norbert Brüggemann
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