22.03.2017
Bundestag beschließt Reform des Bauvertragsrechts
Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts liegt dem Bundestag bereits seit März 2016 vor – nun wurde er beschlossen. Wenn auch der Bundesrat diesem Entwurf zustimmt, tritt die Reform am 1. Januar 2018 in Kraft.
Mehr Rechte für Bauherren
Besonders Bauherren würden von der Reform profitieren: Bauunternehmen müssen ihnen dann Baubeschreibungen vorlegen, die die Leistungen und auch verschiedene Qualitätsmerkmale genau beschreiben. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht einen leichteren Preisvergleich zwischen mehreren Unternehmen. Das Gesetz sieht außerdem die Festlegung eines verbindlichen Fertigstellungstermins vor und erlaubt es Bauherren, während der Bauphase Änderungswünsche zu äußern (Anordnungsrecht).
Unter anderem soll zudem das Widerrufsrecht für private Bauherren reformiert werden – demnach können sie 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Mängelhaftung zugunsten der Handwerker
Bislang können Handwerker, die mangelhaftes Material verwendet haben, lediglich fehlerfreien Ersatz vom Hersteller verlangen. Die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau müssen sie selbst tragen. Dies soll nun zugunsten der Handwerker geändert werden – sie können diese Kosten dann vom Händler zurückfordern.
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